Bundestagswahlwahl 2009
Wahlcheck der Hotellerie zur Bundestagswahl 2009
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Die Bundesbürger können in 299 Wahlkreisen ihre Stimme abgeben.

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das Gebiet der Wahlkreise für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zu Artikel 1 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 316) beschrieben.

Gegenüber der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2005 hat der Gesetzgeber mit dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Dabei entfällt je ein zusätzlicher Sitz auf Baden-Württemberg (38 Wahlkreise statt 37 Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2005) und Niedersachsen (30 statt 29 Wahlkreise), während in Sachsen (16 Wahlkreise statt 17 Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2005) und Sachsen-Anhalt (9 statt 10 Wahlkreise) die Anzahl der Wahlkreise um jeweils einen Sitz reduziert wird.

Die Notwendigkeit für diese Neuabgrenzungen folgte u.a. aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich ist die deutsche Bevölkerung. Weiterhin sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.

Über die Neuabgrenzung hinaus sind unter anderem aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Bundesländern 18 Wahlkreise neu beschrieben worden. Zudem sind durch die Änderung der Wahlkreiseinteilung zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen zahlreiche Wahlkreise neu nummeriert worden.
 
Nach dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Länder wie folgt (Wahlkreisnummern in Klammern):

Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11)

11

Mecklenburg-Vorpommern (Wahlkreise 12 bis 18)

 7

Hamburg (Wahlkreise 19 bis 24)

 6

Niedersachsen (Wahlkreise 25 bis 54)

 30

Bremen (Wahlkreise 55 und 56)

 2

Brandenburg (Wahlkreise 57 bis 66)

 10

Sachsen-Anhalt (Wahlkreise 67 bis 75)

 9

Berlin (Wahlkreise 76 bis 87)

 12

Nordrhein-Westfalen (Wahlkreise 88 bis 151)

 64

Sachsen (Wahlkreise 152 bis 167)

 16

Hessen (Wahlkreise 168 bis 188)

 21

Thüringen (Wahlkreise 189 bis 197)

 9

Rheinland-Pfalz (Wahlkreise 198 bis 212)

 15

Bayern (Wahlkreise 213 bis 257)

 45

Baden-Württemberg ( Wahlkreise 258 bis 295)

 38

Saarland (Wahlkreise 296 bis 299)

 4


Quelle: Bundeswahlleiter (www.bundeswahlleiter.de)
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