Branchenforderungen auf einen Blick
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die Forderungen des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des DEHOGA Bundesverbandes:1. Reduzierte Mehrwertsteuer
Endlich haben die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten einstimmig den Weg für die reduzierte Mehrwertsteuer auch in der Gastronomie frei gemacht. Eine Entlastung des dienstleistungsintensiven Gastgewerbes und die Aufhebung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den europäischen Staaten durch teilweise reduzierte, teilweise volle Steuersätze sind damit endlich näher gerückt. Hierzu bedarf es jedoch noch eines unbefristeten „Ja“ des Europäischen Parlaments pro reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie.
Ausführlichere Informationen zum Thema Reduzierte Mehrwersteuer finden Sie hier verlinkt.
2. Gesundheits- und Alkoholpolitik
Das Gastgewerbe sagt „Nein“ zu immer neuen Gesetzesinitiativen des Europäischen Parlaments in Sachen Gesundheits- und Alkoholpolitik. Denn neue Verbote, Beschränkungen und Gesetze sind der falsche Weg, wenn es darum geht, das Gesundheitsbewusstsein der Bürger zu stärken. Informieren, Eigenverantwortung stärken und bestehende Gesetze einhalten, muss das Motto lauten. Das sind die Hausaufgaben, die vor Ort gemacht werden müssen.
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3. Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Bestehende europäische Mindeststandards im Arbeits- und Sozialrecht reichen völlig aus. Nur so kann erreicht werden, dass in die nationalen Arbeitsmärkte künftig mehr Flexibilität Einzug hält – was wünschenswert im Sinne personalintensiver Branchen wie dem Gastgewerbe aber auch der Arbeitssuchenden wäre. Statt hohe Schutzniveaus, wie beim Mutterschutz, Kündigungsschutz oder in Sachen Antidiskriminierung, noch auszuweiten, sollten praxisferne Richtlinien, die Flexibilität ausschließen, korrigiert werden.
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4. Duale Ausbildung
Die Stärken und die Leistungsfähigkeit des dualen und damit praxisorientierten Ausbildungssystems in Deutschland müssen auch im internationalen Vergleich angemessen anerkannt und berücksichtigt werden – das gilt auch und gerade in Zeiten von „Bologna“ und Co. Denn nicht die Zahl absolvierter Unterrichtsstunden, sondern die tatsächliche Beschäftigungsfähigkeit gibt Aufschluss darüber, ob sich eine Fachkraft erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt behaupten kann.
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5. Urheberrecht und Hotelfernsehen
Hotels sind keine Sendunternehmen. Nichtsdestotrotz werden sie für die einfache Dienstleistung, Programme auf die Hotelzimmer weiterzuleiten, mit immer neuen Urheberrechtsansprüchen konfrontiert. Mehr Wettbewerb unter den Urheberrechtsgesellschaften und eine strenge Missbrauchsaufsicht könnten nach Meinung des Gastgewerbes für einen faireren Interessenausgleich sorgen.
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6. Normungswesen
Erfolgreiche Brancheninitiativen müssen nach Ansicht des deutschen Gastgewerbes von den europäischen Institutionen stärker respektiert werden. Dies gilt gerade auch in Sachen Normung, die auf eigene, sehr erfolgreiche Initiativen des europäischen Gastgewerbes, z.B. in Sachen Hotelklassifizierung und Qualitätsprogramme, übergreift. Die Tendenz der EU-Institutionen, immer häufiger supranationale Normungsinstitute mit der Regulierung des Wirtschaftslebens zu beauftragen, ist fachlich nicht begründet, eine Flucht aus der Verantwortung und zudem demokratisch nicht legitimiert. Hier droht eine „Gesetzgebung durch die Hintertür“.
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7. Tourismusstatistik
Die Zimmerauslastung ist das wichtigste und aussagekräftigste Kriterium der Hotellerie zur Beurteilung ihrer betriebswirtschaftlichen Situation. Statt die Zimmerauslastung künftig wie geplant nur für Beherbergungsbetriebe ab 50 Zimmern auszuweisen, muss die europäische Tourismusstatistik im Sinne ihrer Empfänger zumindest die Daten des relevantesten Teilmarktes enthalten. Die Abschneidegrenze darf deshalb nicht über 20 Zimmern liegen.
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8. Pauschalreiserichtlinie
Hotels vermarkten keine Pauschalreisen und sind weder Reiseveranstalter noch Reisebüro. Und genau aus diesem Grund sollten sie auch vom Anwendungsbereich der europäischen Pauschalreiserichtlinie ausgenommen werden. Das Reiserisiko und das damit verbundene Schutzinteresse des Gastes rechtfertigen bei Hotelbuchungen – selbst in Kombination mit ebenfalls angebotenen hoteltypischen Zusatzleistungen – keine Anwendung der Richtlinie.
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9. Lebensmittelkennzeichnung
Selbstverständlich nehmen Hoteliers und Gastronomen die Probleme gesundheitlich eingeschränkter Gäste, unter anderem von Allergikern, ernst. Eine umfassende gesetzliche Lebensmittelkennzeichnung in Restaurants überschreitet jedoch die praktische Realisierbarkeit – gerade bei wechselnden Angeboten und Buffets. Deshalb lehnt das Gastgewerbe die von der Europäischen Kommission geplante Kennzeichnung loser Lebensmittel ab. Individuelle Nachfragen beim geschulten Gastronom sind deutlich sachdienlicher als unlesbare Speisekarten.
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10. HACCP
Kleinstbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten müssen von den HACCP-Pflichten in Sachen Lebensmittelhygiene dringend freigestellt werden. Die bürokratischen HACCP-Anforderungen stellen kleine Unternehmen, die keine Mitarbeiter für die Verwaltungsarbeit haben, vor nahezu unlösbare Aufgaben. Vom Schreibtisch aus wird kein Gastronom sein Geschäft erfolgreich betreiben können.
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11. Brandschutz
Obwohl der Dachverband des Gastgewerbes HOTREC erst vor kurzem angekündigt hat, eine Charta für feuersichere Hotels in Europa zu entwickeln, planen Parlament und EU-Kommission eigene Initiativen zum Brandschutz in Hotels. Statt bestehende Regulierungen weiter zu verschärfen, sollten Brancheninitiativen, wie der aller Hotelverbände in Europa, mehr Vertrauen geschenkt werden.
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12. Sammelklagen
Die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild in Europa ist weder erstrebenswert noch sinnvoll. Schon die derzeit bestehenden Klagevorschriften der EU und ihrer Mitgliedsstaaten gewähren einen weit reichenden Rechtsschutz. Sammelklagen würden nicht nur Bürokratie und unverhältnismäßige Kosten mit sich bringen, sondern auch außergerichtliche Lösungen unattraktiver machen sowie Missbrauch Tür und Tor öffnen.
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Die ausführliche Europa-Checkliste kann hier online angesehen werden oder als PDF heruntergeladen werden.
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