Gruppenregelung für Hotelkooperationen in Hotelverband und DEHOGA
Mitgliedschaft Plus von Hotelkooperationen und Franchisesystemen
l. Hotelverband Deutschland (IHA)
Als Hotelkooperation im Sinne dieser Beitragsordnung gelten freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zehn rechtlich selbständigen Hotels im Bundesgebiet unter einer gemeinsamen Marke zum Zweck der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Marketing oder Vertrieb. Mitglieder führen den Namen der Kooperation in ihrem Hotelnamen. Eine Kooperationszentrale mit mehreren Mitarbeitern und signifikantem Budget für die Aufgaben der Hotelkooperation wird unterhalten. In allen Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.
Die Beiträge für Hotels, die Hotelkooperationen oder Franchisesystemen angehören, können unter folgenden Voraussetzungen laut Beitragskategorie KP rabattiert werden:
·25 % der nach der Satzung des Hotelverbands Deutschland (IHA) als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Hotelkooperation sind Verbandsmitglieder
· Die Beitragsstaffel bemisst sich nicht nach der Zahl der zur Kooperation, sondern der jeweils zu Beginn eines Beitragsjahres zum Verband gehörenden Hotels
· Der Beitritt und die Beitragsabrechnung sollen grundsätzlich zwischen Hotelverband Deutschland (IHA) und der Kooperationszentrale abgewickelt werden
· Werden der Beitritt und die Abrechnung der Beiträge nicht zentral mit der Kooperation abgewickelt, wird eine einmalige Beitrittsgebühr von 175,-- pro Hotel erhoben sowie der Rabatt um 5% pro Hotel gekürzt.
Mehrfachrabattierungen sind ausgeschlossen.
KP Kooperationen | Vorauszahlungen je Hotel pro Jahr/uro 50,--nach A II |
10 Hotels |
35% (30%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
11 - 20 Hotels |
40% (35%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
21 - 30 Hotels
|
45% (40%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
31 - 40 Hotels |
50% (45%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
41 - 50 Hotels |
55% (50%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
51 - 100 Hotels |
60% (55%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
101 - 150 Hotels |
70% (65%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
über 150 Hotels |
80% (75%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel |
lI. DEHOGA-Landesverbände (ab 2002)
Die Beitragsstaffel für die Rabattierung von Hotelkooperationen/Franchisesystemen in den DEHOGA-Landesverbänden stellt sich wie folgt dar:
- 1 - 10 Häuser 0 %
- 11 - 20 Häuser 7,5 %
- 21 - 30 Häuser 10 %
- 31 - 40 Häuser 12,5 %
- 41 - 50 Häuser 15 %
- 51 - 100 Häuser 17,5 %
- > 100 Häuser 25 %
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