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Gruppenregelung für Hotelkooperationen in Hotelverband und DEHOGA

Mitgliedschaft Plus von Hotelkooperationen und Franchisesystemen

 

l. Hotelverband Deutschland (IHA)

Als Hotelkooperation im Sinne dieser Beitragsordnung gelten freiwillige Zu­sammen­schlüsse von min­destens zehn rechtlich selbständigen Hotels im Bundes­gebiet unter einer ge­meinsamen Marke zum Zweck der überbe­trieblichen Zu­sammenarbeit im Marketing oder Vertrieb. Mitglieder führen den Namen der Kooperation in ihrem Hotelnamen. Eine Kooperationszentrale mit mehreren Mitarbeitern und signifikantem Budget für die Aufgaben der Hotelkooperation wird unterhalten. In allen Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.

Die Beiträge für Hotels, die Hotelkooperationen oder Franchisesystemen angehören, kön­nen un­ter fol­gen­den Voraus­setzungen laut Beitragskategorie KP rabattiert werden:

·25 % der nach der Satzung des Hotelverbands Deutschland (IHA) als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Hotelkooperation sind Verbandsmitglieder

·  Die Beitragsstaffel bemisst sich nicht nach der Zahl der zur Kooperation, sondern der jeweils zu Beginn eines Beitragsjahres zum Verband gehörenden Hotels

· Der Beitritt und die Beitragsabrechnung sollen grundsätzlich zwischen Hotelverband Deutschland (IHA) und der Kooperationszentrale abgewickelt werden

· Werden der Beitritt und die Abrechnung der Beiträge nicht zentral mit der Kooperation abgewickelt, wird eine einmalige Beitrittsgebühr von € 175,-- pro Hotel erhoben sowie der Rabatt um 5% pro Hotel gekürzt.

 Mehrfachrabattierungen sind ausgeschlossen.

 

KP Kooperationen
(sofern die Voraussetzungen
unter D erfüllt sind)

 

Vorauszahlungen je Hotel pro Jahr/€uro 50,--

nach A II

 

10 Hotels   

 

35% (30%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

11  -  20 Hotels

 

40% (35%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

21  -  30 Hotels

 

 

45% (40%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

31  -  40 Hotels

 

50% (45%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

41  -  50 Hotels

 

55% (50%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

51  -  100 Hotels

 

60% (55%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

101  -  150 Hotels

 

70% (65%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

über 150 Hotels

 

80% (75%) Rabatt vom Normalbeitrag (A D) pro Hotel

 

lI. DEHOGA-Landesverbände (ab 2002)

Die Beitragsstaffel für die Rabattierung von Hotelkooperationen/Franchisesystemen in den DEHOGA-Landesverbänden stellt sich wie folgt dar: 

  •   1  -  10  Häuser  0 %
  • 11  -   20  Häuser 7,5 %
  • 21  -   30  Häuser  10 %
  • 31  -   40  Häuser 12,5 %
  • 41  -   50 Häuser 15 %
  • 51  -   100 Häuser  17,5 %
  •   >   100 Häuser 25 %

 

  


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