Urheberrecht
Worum geht es?

Bildquelle: Philips GmbH
Das vom Gast als selbstverständlich empfundene Hotelfernsehen ist für Hoteliers und Gastronomen in Deutschland inzwischen zu einem beachtlichen Kostenfaktor geworden, da immer mehr Verwertungs-gesellschaften und Sendeanstalten mit neuen und höheren Vergütungsansprüchen aufwarten – die Palette reicht von der GEMA über die VG Media bis hin zu ausländischen Nachrichtensendern. Grund hierfür ist zum Teil die „Satelliten- und Kabelrichtlinie“ (93/83/EWG), deren
Primärziel die Erleichterung grenzüber-schreitender Rundfunksendungen innerhalb der Europäischen Union ist. Ihre Umsetzung in die nationalen Rechtsordnungen sorgt jedoch dafür, dass Hotels in Deutschland seit einigen Jahren in nicht nachvollziehbarer Weise wesensfremd als Kabel- bzw. Sendeunternehmen eingestuft und für die Kabelweitersendung vergütungspflichtig werden.
Die Folge ist, dass bereits zahlreiche Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen ihre Forderungen geltend machen – und ein Ende ist nicht abzusehen. Die vorgebrachten Ansprüche und Verfahren sind häufig intransparent und sorgen im Gastgewerbe für massive Verärgerung, da sich der Unternehmer diesen Forderungen weitgehend schutzlos ausgesetzt sieht. Dabei liegt es auf der Hand, dass Hotels kein eigenes Programm zur Verfügung stellen, sondern nur die Programme – über Verteileranlagen in ihren Betrieben – in die einzelnen Zimmer weiterleiten.
Unsere Position
Mehr Wettbewerb unter den Urheberrechtsgesellschaften und eine strenge Missbrauchsaufsicht könnten nach Meinung des Gastgewerbes Abhilfe schaffen und intransparente und unverhältnismäßige Ansprüche verhindern. Urheberrechtlich verantwortlich kann nur der „Sendende“ sein, also derjenige, der entscheidet, welche Programme eingespeist werden und insofern den Verwertungsvorgang beherrscht und steuert. Dies sind nicht die Hoteliers, sondern die klassischen Kabelnetzbetreiber. Diese zahlen im Übrigen bereits ihrerseits Urheberrechtsgebühren für die Kabelweitersendung. Ein Hotel übernimmt lediglich die Signale technisch und inhaltlich unverändert vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber und leitet sie auf die Hotelzimmer weiter.
Unsere Fragen an die Kandidaten
- Sind Sie bereit, auf dem Gebiet der Verwertung von Urheberrechten mehr Transparenz und Wettbewerb auf EU-Ebene zuzulassen?
- Werden Sie sich für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, dass ein Hotel urheberrechtlich weder als Kabel- noch als Sendeunternehmen eingestuft wird?
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