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Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Worum geht es?

Für die personalintensiven Betriebe in Gastronomie und Hotellerie sind – im Sinne der Unternehmer wie auch ihrer Mitarbeiter – ein beschäftigungsförderndes Arbeitsund Sozialrecht unerlässlich. Statt sich einseitig auf Regulierung und die Sicherheit des einzelnen Arbeitsplatzes zu fokussieren, müsste das Zauberwort Flexicurity viel stärker im Mittelpunkt stehen. In diesem Sinne sollte die EU einen flexiblen Zugang zur Beschäftigung und einfache Übergänge in den Arbeitsmarkt bzw.

Bildquelle: Victors Residenzhotels
Bildquelle: Victors Residenzhotels

innerhalb des Arbeitsmarktes unterstützen. Das europäische Arbeitsrecht bietet bereits ein Höchstmaß an Schutznormen für Arbeitnehmer. Zum Teil überschneiden sich die Vorgaben sogar mit jenen der nationalen Rechtssysteme (das gilt insbesondere für Deutschland), sodass eine Überregulierung des Arbeitsrechts die Folge ist.

Das in Deutschland geltende Arbeits- und Sozialrecht enthält bereits eine Vielzahl bürokratischer und kostentreibender Regelungen, die insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen kaum noch beherrschbar sind. Die europäischen Institutionen sind aufgerufen, hier nicht noch weiter zu reglementieren und zu verschärfen, sondern endlich eine Trendwende einzuläuten, die den Bedürfnissen eines zukunftsorientierten Arbeitsmarktes gerecht wird.

Rechtssicherheit und Flexibilität benötigen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Die europäische Gesetzgebung und auch Rechtsprechung hat hierzu leider in der Vergangenheit kaum Beiträge geliefert, sondern regelmäßig verschlechternd gewirkt. Statt ständig neue Regelungen einzuführen, müsste der Fokus viel stärker darauf liegen, Richtlinien in den Mitgliedstaaten vergleichbar umzusetzen und zu kontrollieren.

Unsere Position

Hoteliers und Gastronomen lehnen ein weiteres Draufsatteln bei Arbeitnehmerschutzgesetzen ab. Die EU-Gesetzgebung sollte auf Mindeststandards beschränkt werden. Der Erfolg Europas wird nicht daran gemessen, dass die EU möglichst viele neue Regelwerke in Kraft setzt. Im Gegenteil: „Gesetzgebung um jeden Preis“ stoppen praxisferne Richtlinien korrigieren, muss das Motto lauten. Dazu gehört unter anderem:

  • Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie: Die zulässigen Höchstarbeitszeiten sollten sich an den Bedürfnissen der Praxis ausrichten. Z. B. könnten vermehrt Ausgleichszeiträume genutzt werden. Die so genannte Opt out-Regelung, durch die mittels Tarifverträgen eigene, auch von der Richtlinie abweichende Vereinbarungen getroffen werden können, sollte beibehalten werden. Es geht nicht um Arbeitszeitverlängerung, sondern um flexible, praxistaugliche Einsatzzeiten.
  • Keine Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinien: Das Schutzniveau ist vollends ausreichend. Sollten dennoch Ungleichbehandlungen konstatiert werden, sollten sie nicht durch zusätzliche Regelungen, sondern durch die sinnvolle Umsetzung bestehender Vorgaben behoben werden.
  • Keine Ausweitung des Mutterschutzzeitraums: Die Verlängerung von 14 auf 20Wochen ist nicht erforderlich. Vielmehr würde eine Ausweitung die Rückkehr von Müttern ins Berufsleben erschweren. Nicht unzureichende Schutzvorschriften, sondern unzureichende Betreuungsmöglichkeiten behindern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Keine Verlängerung des Kündigungsschutzes: Auch hier muss – gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten – die Devise für einen funktionierenden Arbeitsmarkt lauten: Mehr statt weniger Flexibilität!

Unsere Fragen an die Kandidaten

  • Sind auch Sie der Meinung, dass Flexicurity den Arbeitsmarkt unterstützt?
  • In welcher Art und Weise setzen Sie sich konkret für ein beschäftigungsfreundliches Arbeitsrecht ein?

 


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