Reduzierte Mehrwertsteuer
Worum geht es
Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission befürworten reduzierte Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe schon seit längerem. Nun hat der ECOFIN-Rat nach jahrelanger Blockade durch einzelne Länder den Weg für die reduzierte Mehrwertsteuer auch für die Gastronomie in allen Mitgliedsstaaten endlich freigemacht.
Damit besteht die Chance, dass das ohne Frage dienstleistungsintensive Gastgewerbe endlich durch reduzierte Steuersätze entlastet wird. Gleichzeitig besteht nun die Hoffnung, dass auch die seit langem existierenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den europäischen Staaten durch teilweise reduzierte, teilweise volle Steuersätze aufgehoben werden. In 20 der 27 EUStaaten ist die Mehrwertsteuer für die Hotellerie bereits abgesenkt. Und aufgrund von Ausnahmeregelungen gilt dies in elf Ländern auch für die Gastronomie. In Deutschland hingegen müssen sowohl Hotels als auch Gaststätten noch immer die volle Mehrwertsteuer berechnen.
Das Europäische Parlament muss der Ausweitung und damit der Chance auf Entlastung und fairen Wettbewerb durch die Möglichkeit reduzierter Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie allerdings noch zustimmen.
Unsere Position
Die Entscheidung im ECOFIN-Rat, sich geschlossen für die Möglichkeit der reduzierten Mehrwertsteuer für die Gastronomie auszusprechen, war überfällig und der dringend benötigte Schritt in die richtige Richtung. Nun ist erforderlich, dass die Abgeordneten im Europäischen Parlament den Weg auch offiziell frei machen und der notwendigen Ausweitung des Anhangs der Dienstleistungsrichtlinie auf die Gastronomie zustimmen. Wichtig ist dabei auch, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie nicht nur versuchsweise und befristet bis Ende 2010, sondern dauerhaft ermöglicht wird. Denn eine lediglich vorübergehende Lösung würde die mittel- und langfristigen positiven Auswirkungen einer reduzierten Mehrwertsteuer noch vor deren Einführung in Frage stellen.
Unsere Fragen an die Kandidaten
- Sprechen auch Sie sich für die dauerhafte Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Gastgewerbe aus, um mehr Investitionen, mehr Beschäftigung und mehr Wachstum zu fördern?
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